Autoversicherung
Besonders bei der Kfz-Versicherung lässt sich viel sparen. Darunter sollte der gebotene Versicherungsschutz allerdings nicht leiden. Ein rechtzeitiger Wechsel der Kfz-Versicherung (zum Ablauf des Vertragsjahres und nicht immer der 01.01.j.J.) kann mehrere hundert Euro einsparen und trotzdem den gewohnten Schutz bieten. Sichern Sie sich die passende Versicherung für Ihr Fahrzeug zum optimalen Preis-Leistungsverhältnis.
Ihre Vorteile:
- Vergleich zahlreicher Anbieter
- Tarife, die zu Ihnen passen
- Anpassung und Neubewertung der Versicherung durch uns
- Spezialanbieter für Oldtimer
Kfz-Versicherungsvergleich – Wie es geht:
Anhand der von Ihnen gelieferten Daten führen wir einen Vergleich für Sie durch. Auf dieser Grundlage werden dann die Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften ermittelt. Das Ergebnis legen wir Ihnen vor und Sie können in aller Ruhe die Angebote vergleichen.
Einzelheiten zur KFZ-Versicherung
Wann kann ich meine Kfz-Versicherung wechseln?
In der Regel kann die Versicherung zum Jahreswechsel gekündigt werden. Die Kündigung der KfZ-Versicherung muss entsprechend bis zum 30.11 erfolgen. Zum Jahresende setzen die verschiedenen Versicherungsgesellschaften daher verstärkt auf diesen Bereich und erstellen neue und günstige Angebote. Sollte Ihr bisheriger Versicherer die Beiträge erhöhen, haben Sie jederzeit ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann innerhalb von vier Wochen, nachdem Ihnen die Erhöhung mitgeteilt wurde, Ihren Vertrag kündigen.
Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung?
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss eine solche Versicherung haben. Wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung kommt die Versicherung für Schäden auf, die Sie anderen zufügen. Bei Unfällen übernimmt die Versicherungen alle entstehenden Kosten.
Was ist eine Teilkaskoversicherung?
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug. Glasschäden, Sturmschäden, Diebstahl des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, Hagelschäden und Wildschäden sind die wichtigsten versicherten Gefahren. Wenn z.B. durch einen Steinschlag die Windschutzscheibe beschädigt wird, übernimmt die Teilkaskoversicherung die anfallenden Kosten. Hierbei ist es unerheblich, ob die Scheibe durch einen Steinschlag oder durch eigenes Verschulden beschädigt wird. Wird das Fahrzeug hingegen z.B. entwendet oder durch Hagel beschädigt, so erhalten Sie maximal den Wiederbeschaffungswert.
Was ist eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkaskoversicherung erweitert die Teilkaskoversicherung um selbstverschuldete Schäden oder z.B. Vandalismusschäden. Bei Vandalismusschäden handelt es sich um Beschädigungen am Fahrzeug, die von Dritten verursacht wurden. Anders als in der Teilkaskoversicherung wird in der Vollkaskoversicherung ein Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.
Was ist ein Schutzbrief?
Der Kfz-Schutzbrief kann in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Bei Unfällen, Pannen, Totaldiebstahl des Fahrzeugs, persönlicher Notlage, Krankheit, Verletzung oder Tod auf der Reise werden die Kosten ersetzt. Je nach Anbieter gibt es unterschiedliche Leistungen in Form von organisatorischer Hilfe oder auch – bis zu bestimmten Höchstgrenzen vereinbart – finanzieller Unterstützung.
Gibt es spezielle Tarife für Zweitwagen?
Bei verschiedenen Anbietern werden für einen Zweitwagen die gleichen Beiträge erhoben wie für den Erstwagen. Dadurch kann auch der Zweitwagen günstig versichert werden.
GAP- Deckung
Sie haben Ihr Auto geleast?
Vielen Leasingnehmern ist dabei nicht bewusst, dass sie im Kaskoschadenfall auf einem großen Teil der Kosten sitzen bleiben können. Diese Kostenlücke (= Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert aus der Kaskodeckung und dem vom Leasinggeber im Totalschaden abgerechneten Ablösewert) gilt es abzusichern.
Fahrerschutz
Sie haben selbst einen Unfall verursacht oder Sie trifft ein Mitverschulden. Die Mitfahrer haben Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters. Der Fahrer erhält jedoch keine Leistung. Hierfür tritt die Fahrerschutzversicherung ein. Sie übernimmt bei Personenschäden des Fahrers die Kosten im Schadenfall je nach Höhe des Versicherers. Es kann sich dabei um Leistungen wie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Umbaumaßnahmen oder auch eine Hinterbliebenenrente handeln.